Die Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen ermöglicht die Erfassung von generellen psychischen Belastungen, die aus der beruflichen Tätigkeit resultieren. Durch die Befragung erfolgt eine Bestandsaufnahme zu den bestehenden psychischen Gefährdungsfaktoren, sodass in einem weiteren Schritt geeignete Präventions- und Interventionsmöglichkeiten eingeleitet werden können. Somit wird Organisationen durch die Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen ermöglicht, ihre Beschäftigten zu schützen und Kosten (z.B. Verringerung psychisch induzierter Fehltage) zu reduzieren.
Die Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen umfasst 41 Items, die als Aussagen formuliert sind und bei denen die teilnehmende Person jeweils angibt, inwieweit die Aussagen auf sie zutreffen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 10 Minuten.
Die Aussagen beziehen sich in Anlehnung an die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA, 2022) auf insgesamt sieben Bereiche, wie z.B. Arbeitszeit, Arbeitsumgebung und Soziale Beziehungen.
Zusätzlich können allgemeine Fragen, z.B. nach Abteilung und Tätigkeitsbereich vorgeschaltet werden, um gezielte Auswertungen und Vergleiche verschiedener Organisationseinheiten oder Beschäftigtengruppen zu ermöglichen. Die Größe der definierten Cluster darf dabei eine Anzahl von 5 Personen nicht unterschreiten, damit die Befragung anonym bleibt.
Die Gesundheit der Mitarbeitenden stellt für den Erfolg von Organisationen eine Grundvoraussetzung dar: Sie trägt zur Zufriedenheit und zur Identifikation mit der Organisation bei. Zusätzlich ist ein hoher Krankenstand mit vielen Kosten für die Organisation verbunden. Daher scheint für Organisationen die Gesundheit - und somit auch die psychische Gesundheit - der Mitarbeitenden von besonderer Relevanz zu sein.
Allerdings findet die Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen in der betrieblichen Praxis bislang selten Anwendung, obwohl sie für die Organisation und die Mitarbeitenden einen großen Mehrwert bieten kann: Mithilfe der Ergebnisse können Arbeitnehmende geschützt und die Belastungen für Organisationen (z.B. Kosten durch krankheitsbedingte Fehltage) gesenkt werden. Darüber hinaus sind Organisationen seit 2013 gemäß Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, bei der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung auch Gefährdungen zu berücksichtigen, die aus der psychischen Belastung am Arbeitsplatz resultieren (§ 5 Abs. 3 ArbSchG).
Die Bedeutung der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen lässt sich dabei anhand aktueller Zahlen verdeutlichen: Im Jahr 2022 stellten psychische Erkrankungen mit im Schnitt 301 Arbeitsunfähigkeitstagen je 100 Versicherten die dritthäufigste Ursache für die meisten Fehltage im Job (DAK Psychreport, 2023). Außerdem zeichnet sich sowohl für Organisationen als auch für Arbeitnehmende ein wenig erfreulicher Trend ab, da von 2012 bis 2022 ein Anstieg der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen um 48% zu verzeichnen ist (DAK Psychreport, 2023).
Das Instrument zur Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen umfasst insgesamt sieben Bereiche in Anlehnung an die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA, 2022): Arbeitsinhalte/-aufgabe, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel sowie Allgemeine Angaben zur Zufriedenheit und zur Arbeitsstelle. Dabei eignet sich das Instrument für die Durchführung hinsichtlich spezifischer Tätigkeitsbereiche und in einzelnen Teams bis hin zur gesamten Organisation.
Das Instrument der Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen soll helfen, Anzeichen von psychischen Gefährdungsfaktoren zu identifizieren, um darauf aufbauend Maßnahmen und Interventionen ableiten und entwickeln zu können.
Somit soll das Instrument einen Beitrag leisten, zur Gesundheit der Mitarbeitenden und zur menschengerechteren Arbeitsgestaltung beizutragen. Zusätzlich können durch geeignete Maßnahmen und Interventionen Belastungen für Organisationen reduziert werden, indem beispielsweise Kosten durch psychisch induzierte Krankheitsfälle vermindert werden. Demnach kann die Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen zusätzlich zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden auch zur Wettbewerbsfähigkeit der Organisation beitragen.
Der Einsatz der Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen empfiehlt sich u. a. bei Fragestellungen in Bezug auf die Organisationsentwicklung und das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM).
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ermöglicht die standardisierte Erfassung des Ist-Zustandes hinsichtlich relevanter psychischer Gefährdungsfaktoren. Das Instrument kann einmalig und auch wiederholt in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Die wiederholte Durchführung ermöglicht eine Evaluation der durchgeführten Maßnahmen und Interventionen.
In Abhängigkeit von Ihren Bedürfnissen kann das Instrument entweder hinsichtlich ausgewählter Tätigkeitsbereiche, in bestimmten Organisationseinheiten (z.B. Abteilungen) oder auch auf organisationaler Ebene für alle Beschäftigten eingesetzt werden.
Psychische Belastung vs. psychische Beanspruchung
Unter psychischer Belastung versteht man die „Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und diesen psychisch beeinflussen“ (Metz & Rothe, 2020, S.4). Dabei liegt der Fokus auf der Ermittlung von generellen Belastungen, die aus der beruflichen Tätigkeit resultieren können. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der psychischen Beanspruchung um die direkten Auswirkungen von Belastungen in Bezug auf eine individuelle Person und fokussiert somit, wie beanspruchend die berufliche Tätigkeit von einer bestimmten Person wahrgenommen wird.
Die Befragungsdaten werden anonym ausgewertet und innerhalb von 3 Wochen zur Verfügung gestellt.
Für jedes einzelne Item werden Ergebnisse ausgegeben, indem die relativen Antworthäufigkeiten der Mitarbeitenden je Tätigkeitsbereich oder Organisationseinheit und auf organisationaler Ebene über alle Teilnehmenden hinweg grafisch dargestellt werden. Somit können potenzielle Belastungen auf Itemebene identifiziert werden. Zusätzlich werden in einer Gesamtübersicht die Itemmittelwerte je Tätigkeitsbereich bzw. Organisationseinheit und für die Gesamtorganisation tabellarisch gegenübergestellt. Außerdem enthalten die Ergebnisse grundlegende Informationen wie z. B. den Befragungszeitraum, die Rücklaufquote und Teilnehmendenzahl.
Zur Sicherstellung der Anonymität kann eine Auswertung pro Organisationseinheit erst ab 5 Teilnehmenden vorgenommen werden.
Um die Gewährleistung wissenschaftlicher Standards sicher zu stellen, sind wir im Rahmen der Weiterentwicklung und Optimierung der Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen auf eine größere Anzahl von Teilnehmenden angewiesen. Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit, mit der Teilnahme an unserem Verfahren unsere wissenschaftliche Arbeit aktiv zu unterstützen.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen ist für Sie bis auf Weiteres kostenfrei.
Falls Sie unsere wissenschaftliche Arbeit aktiv unterstützen wollen bzw. Interesse am Einsatz der Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen in Ihrer Organisation haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Anschließend richten wir gerne eine entsprechende Onlineplattform mit den von Ihnen gewünschten Spezifikationen ein.
Zur Bearbeitung der Befragung steht eine Online-Version zur Verfügung. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 10 Minuten.